Steuerberatung für Personengesellschaften

Für Personengesellschaften aus Neuss und den umliegenden Nachbarstädten kümmern wir uns gerne um die folgenden Aufgaben:

Im Rahmen der Finanzbuchhaltung für Personengesellschaften übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:

  • Die Erstellung der monatlichen Finanzbuchführung und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Die elektronische Übertragung von Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt
  • Die Offene-Posten-Buchhaltung zur Überwachung des Zahlungsverkehrs bei Forderungen und/oder Verbindlichkeiten
  • Die elektronische Speicherung der Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  • Die elektronische Bereitstellung der Daten für Betriebsprüfungen in den erforderlichen Datenformaten
  • Die Analyse der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Unternehmensteuerung
     

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung für Personengesellschaften übernehmen wir die folgenden Aufgaben:

  • Die Anfertigung der monatlichen Lohnbuchhaltung mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Die Führung der Lohnkonten und die Erstellung von Lohnbescheinigungen einschließlich aller Meldungen an Sozialversicherungsträger und Behörden.
  • Die Übernahme der elektronischen Übertragung von Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt
  • Die Übernahme der elektronischen Übertragung von Beitragsnachweisen an die Sozialversicherungsträger und die Bundesknappschaft (RV, AV, KV, PV, Minijobs)
  • Die elektronische Speicherung der Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  • Die elektronische Bereitstellung der Daten für Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen in den erforderlichen Datenformaten.
  • Die Betreuung in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Die Übernahme der jährlichen Berufsgenossenschaftsmeldung
  • Die Anfertigung von Bescheinigungen für Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erstattungsanträge auf Lohnfortzahlung und Arbeitsbescheinigungen.
     

Bei der Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen für Personengesellschaften übernehmen wir die folgenden Aufgaben für Sie:

  • Die Führung der Inventarverzeichnisse, der Anlagenbuchhaltung und des Anlagenspiegels
  • Die Erstellung und elektronische Übermittlung der betrieblichen und privaten Steuererklärungen
  • Die Aufstellung von Steuerbilanzen
  • Die Erstellung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Die Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Die Erstellung oder die beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Die Anfertigung von Sonderabschlüssen (Eröffnungs-, Zwischen-, Auseinandersetzungsbilanzen)
  • Die Fertigung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Die systematische Aufarbeitung Ihres Jahresabschlusses für Bankgespräche
  • Die beratende Mitwirkung bei allen Steuerfragen zu Jahresabschlüssen und zu Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts
     

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Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich einfach direkt über unsere Kontaktseite.