Testamentsberatung

Bei der Erstellung eines Testaments gibt es einige Fallstricke, die man im Auge haben sollte, um den Erben später Ärger und Arbeit zu ersparen.
Im Rahmen einer Beratung bei der Testamentserstellung helfen wir Ihnen hier gerne weiter.
Hierbei können wir die steuerliche Beratung in Erbfolgeangelegenheiten übernehmen. Diese umfasst die folgenden Punkte:

  • Die Erfassung der aktuellen vermögensmäßigen Situation des Mandanten und deren erbschaft- und einkommensteuerliche Einordnung.
  • Bei noch Nichtvorhandensein eines Testaments die Darstellung der gesetzlichen Erbfolge und deren steuerliche Auswirkungen.
  • Bei Vorliegen eines Testaments die Beschreibung der einkommen- und erbschaftsteuerlichen Auswirkungen.
  • Das Aufzeigen von für den Mandanten – aus steuerlicher Sicht – günstigeren Alternativen.
     

Aus steuerlicher Sicht sind häufig Regelungen der Vermögensnachfolge im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge sinnvoll. Allerdings sind hierbei mit einigen Gestaltungen, wie beispielsweise dem Erbverzicht oder der Aufhebung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft erhebliche rechtliche Konsequenzen verbunden, weshalb auf jeden Fall auch ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden sollte.

In steuerlicher Hinsicht dürfen wir hier für sie die folgenden Aufgaben übernehmen:

  • Die Erstellung von Vorschlägen für die steuerliche Gestaltung, beispielsweise der Schenkung von Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen, den Erbverzicht oder Ähnliches sowie die Darstellung der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen
  • Im unternehmerischen Bereich können wir die schenkungs- und einkommensteuerliche Planung der lebzeitigen Übertragung von Unternehmensanteilen auf Abkömmlinge vornehmen.
     

In der Unternehmensnachfolgeberatung geht es neben den erbrechtlichen Fragestellungen vor allem um gesellschafts- und vertragsrechtliche Probleme. In diesem Bereich sind wir rechtlich befugt:

  • die gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln auf deren steuerliche Relevanz zu überprüfen,
  • die steuerliche Gestaltung von Umwandlungen und Umstrukturierungen vorzunehmen,
  • die Formulierung von Steuerklauseln in Übertragungsverträgen vorzuschlagen und
  • die steuerlichen Voraussetzungen von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zu prüfen und darzustellen.
     

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